Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Beratung und Seminare


Particia Paul

Coaching & Consulting

Max-Beckmann-Straße 21

75196 Remchingen


Mail: hallo@patricia-paul-coaching.de

Telefon: +49 176 20 44 36 51


– nachstehend „Coachin“ bzw. „Veranstalter“ genannt –




Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und Unternehmen mit der Praxis Coaching & Consulting Patricia Paul. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.



Zur Vereinfachung der Lesbarkeit sowie zur besseren Verständlichkeit wird in den folgenden Formulierungen jeweils nur die weibliche Form im Singular verwendet, auch im Falle von Personenmehrheiten; es sind aber jeweils Personen jeglichen Geschlechts gemeint, sofern keine andere ausdrückliche Regelung festgelegt wird.



Nachfolgend wird unterschieden in


I.  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung und

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare.



I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen die Coachin und Beraterin Patricia Paul (nachfolgend Auftragnehmerin oder Coach genannt) und der Auftraggeberin (nachfolgend auch Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Auftragnehmerin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin vor. Jede Entscheidung der Klientin ist eigenverantwortlich.


2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten der Auftragnehmerins abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


3) Die Coachin ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coaching- bzw. Beratungsvertrages heranzuziehen.


4) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Coaching- bzw. Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin.


5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coachin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.



§ 2 Vertragsabschluss


1) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin das generelle Angebot der Auftragnehmerin, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen annimmt. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings oder einer Beratung; Anmeldung zu einem Seminar via Online-Anmeldeformular; schriftliche Buchung eines Coachings oder Seminars – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Auftragnehmerin oder durch konkludentes Handeln der Auftragnehmerin zu Stande.


2) Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches die Auftragnehmerin für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn die Auftraggeberin innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.



§ 3 Vergütung


1) Die Auftragnehmerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Auftragnehmerin aufgeführt sind, bzw. gesondert in einem individuellen Angebot schriftlich aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht. Die Coachin erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Porto etc. werden zusätzlich berechnet.


2) Die Honorare sind nach jedem Termin von der Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.


3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich die Auftraggeberin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Auftraggeberin 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Auftragnehmerin verlangt werden.


4) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet. Näheres hierzu wird in der Coaching-Vereinbarung geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus der Coaching-Vereinbarung kann von der Auftraggeberin kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. 



§ 4 Absage eines Termins


1) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.


2) Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.



§ 5 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse


1). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.


2) In diesem Fall wird die Auftragnehmerin die Auftraggeberin schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Termine, die von Seiten der Auftragnehmerin abgesagt werden müssen, werden der Auftraggeberin nicht in Rechnung gestellt. Die Auftraggeberin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Auftragnehmerin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen



§ 6 Copyright


1) Alle an die Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der Auftraggeberin bestimmt.


2) Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein der Auftragnehmerin. Der Auftraggeberin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.



§ 7 Versicherungsschutz


1) Jede Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.


2) Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer die Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch und über die Auftragnehmerin.


3) Für die von der Auftragnehmerin durchgeführten Seminare, Workshops usw. gelten die AGB für Seminare.



§ 8 Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin


Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Auftragnehmerin macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Auftragnehmerin steht der Auftraggeberin als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Auftraggeberin geleistet. Die Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.



§ 9 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit


1) Die Auftragnehmerin kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Auftragnehmerin deren Überschreitung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter oder Hilfspersonen, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der Auftragnehmerin die vereinbarte Leistung, zumindest vorübergehend, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Auftragnehmerin mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit diese Maßnahmen nicht rechtswidrig von der Auftragnehmerin verursacht worden sind.


2) Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von § 10 Abs. 2 die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, so wird die Auftragnehmerin von ihren Vertragspflichten frei.


3) Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, gelten ergänzend § 10 Abs. 3 ff.



§ 10 Gewährleistung, Haftung


1) Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Auftragnehmerin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit der Auftragnehmerin handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Auftraggeberin.


2) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Auftraggeberin ist bewusst, dass jedes Coaching und Beratung eine Reihe von Unwägbarkeiten impliziert. Die Auftragnehmerin haftet daher nicht dafür, dass die nach bestem Wissen und Gewissen empfohlenen Maßnahmen unter allen Umständen zu dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg führen.


3) Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von der Auftragnehmerin erstellten Coachings darauf beruhen, dass die Auftraggeberin Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 8 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Den Nachweis der rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten hat im Streitfall die Auftraggeberin zu führen. 


4) Für Schäden der Auftraggeberin haftet die Auftragnehmerin bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, Mitarbeiter oder Hilfspersonen nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und/oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von der Auftragnehmerin oder in ihrem Auftrag tätigen Hilfspersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.


5) Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich nur auf solche Schäden, mit denen sie vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach auf das vereinbarte und bereits von der Auftraggeberin für erbrachte Leistungen gezahlte Honorar, maximal jedoch für 10 Leistungstage, beschränkt, soweit die Auftragnehmerin nicht auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung der Auftraggeberin eine Versicherung abgeschlossen hat und diese den Schaden übernimmt. Für darüberhinausgehende Schäden haftet die Auftragnehmerin nicht.


6) Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin, die nicht ohnehin einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen, verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren zum Jahresende. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit. 



§ 11 Vertraulichkeit


1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.


2) Darüber hinaus verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.



§ 12 Abgrenzung zur Psychotherapie


1) Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle der Coachin klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.


2) Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.


3) Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung der Auftraggeberin, womit eine Steigerung ihrer allgemeinen Lebensqualität einhergeht.



§ 13. Schlussbestimmung


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.



§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand


1) Erfüllungsort ist Remchingen-Wilferdingen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Pforzheim.


2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




Remchingen-Wilferdingen, den 19.12.2025                               Patricia Paul

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II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare


§ 1 Geltungsbereich


1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.


2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die Teilnehmerin muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.



§ 2 Vertragsgegenstand


1) Die Veranstalterin bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 20 Teilnehmern besucht werden, sofern in der Seminarbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von der Veranstalterin in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.


2) Die Seminare und Coachings sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren bzw. Coachings teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen.


§ 3 Zustandekommen des Vertrages


1) Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.


2) Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.


3) Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Veranstalterin für gegenstandslos erklärt werden. Aufwendungen, die der Veranstalterin durch die Nichtteilnahme entstehen, sind diesem gegen Nachweis zu erstatten.


4) Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines betrieblichen Gruppencoachings, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.


5) Die Veranstalterin behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.


6) Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und der Teilnehmerin ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.



§ 4 Vertragsdauer und Vergütung


1) Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


2) Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis.


Die Teilnehmerin kann per

  • Überweisung

  • Rechnung

  • Barzahlung vor Ort

ihrer Zahlungspflicht nachkommen.


3) Die Honorare sind nach jedem Termin von der Teilnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Seminars zu vereinbaren und im Seminarvertrag festzuhalten. 


4) Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


5) Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.



§ 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen


1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und der Teilnehmerin.


2) Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmerin nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.



§ 6 Stornierung


1) Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.


Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Seminares ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.


2) Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich eine Ersatzteilnehmerin gestellt wird. Nach Beginn der fortlaufenden Ausbildung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.


3) Jeder Teilnehmerin bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.


4) Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss eine Teilnehmerin aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt ihre Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.


5) Die Veranstalterin behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben oder ein Dozent/Coach/Trainer wegen Krankheit verhindert ist. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Zu weiteren Zahlungen ist die Veranstalterin in diesem Fall nicht verpflichtet.


6) Stornierung von Einzelcoachings: vereinbarte Einzelcoachings, die nicht einen Werktag vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden voll berechnet, zuzüglich der anfallenden Raumgebühr.



§ 7 Allgemeine Teilnahmebedingungen


1) Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für ihre Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haftet uneingeschränkt für die durch sie verursachten Schäden. Insbesondere ist sie in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie weder sich noch Dritte schädigt.


2) Die Teilnehmerin verhält sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin unbenommen.


3) Die Seminarleiterin/Coachin/Trainerin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.


4) Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen.


5) Vor der Veranstaltung muss die Trainerin/Coachin/Seminarleiterin der Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die entsprechende Teilnehmerin bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


6) Eine Teilnehmerin, der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies der Veranstalterin mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit ihrer jeweiligen Therapeutin absprechen.


7) Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, der betreffenden Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin unbenommen.


8) Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede Teilnehmerin nur im Rahmen ihrer eigenen Unfallversicherung versichert.


9) Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.



§ 8 Verschwiegenheitspflicht


1) Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmerin, die ihr im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.


2) Eine Haftung der Veranstalterin für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.



§ 9 Haftung


1) Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.


2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.



§ 10 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel


1) Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.


2). Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.




Remchingen-Wilferdingen, den 19.12.2025                               Patricia Paul